1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 "NOVA Neufahrn auf dem ehemaligen AVON Areal", Beschluss zum weiteren Vorgehen - Eingeschränkte Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 "NOVA Neufahrn auf dem ehemaligen AVON Areal", Beschluss zum weiteren Vorgehen - Eingeschränkte Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB